Leiden Sie unter sprachlich-kommunikativen Einschränkungen oder Schluckstörungen, oder ein Arzt hat Ihnen eine logopädische Therapie verordnet?
Dann nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
Beim Erstkontakt benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Bei Bedarf können Sie das Verordnungsformular hier herunterladen.
Vorgehen
In einem ersten Gespräch werden wir eine Standortbestimmung durchführen und das weitere Vorgehen besprechen.
Eine logopädische Therapie kann wöchentlich oder in grösseren zeitlichen Abständen erfolgen.
Therapieinhalte
- Verstehen der gesprochenen Sprache und des sprachlichen Ausdrucks (Stimmbildung, Sprechen, Wortfindung, Sätze bilden)
- Lesen und Schreiben von Wörtern, Sätzen und Texten
- Schlucken (Trinken und Essen)
- Bewegungen der Gesichtsmuskulatur (Mimik)
Ziele
- die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten
- die Verbesserung der Beweglichkeit der für das Schlucken und die Mimik zuständigen Muskulatur
- bestmögliche Teilhabe am sozialen Leben
Wir definieren gemeinsam Ziele, welche für Ihren Alltag relevant sind.
Konditionen
Die Therapie wird mit ärztlicher Verordnung (in der Regel für 12 Therapieeinheiten) von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt.
Das Verordnungsformular können Sie hier herunterladen.
Therapien nach Unfall können über die SUVA-Versicherung abgerechnet werden.
Im Verhinderungsfall sagen Sie bitte die Therapie 24 Stunden zum voraus ab. Andernfalls muss diese verrechnet werden.
Weiterführende Links